Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Warner Chappell Production Music GmbH (nachfolgend „WCPM“) ist Inhaberin von Verwertung- und Nutzungsrechten an verschiedenen Tonaufnahmen und den diesen Aufnahmen zugrundeliegenden musikalischen Werken, soweit diese nicht von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) wahrgenommen werden. WCPM stellt dem Lizenznehmer diese Tonaufnahmen nach Maßgabe dieser Bedingungen, der Preisliste von WCPM und des gesondert zu schließenden Lizenzvertrages zur Herstellung einer audiovisuellen Produktionen („Produktion“) zur Verfügung. Die Regelungen im Lizenzvertrag gehen den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Tonaufnahmen
Die Tonaufnahmen werden von WCPM digital oder – nach gesonderter Absprache im Einzelfall - auf Datenträgern zur Verfügung gestellt. Die Tonaufnahmen können im Internet unter www.warnerchappellpm.com kostenfrei angehört werden. Für einen weitergehenden Funktionsumfang bietet WCPM für Lizenznehmer eine Registrierungsmöglichkeit an. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten. Der Lizenznehmer ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten begangen werden.
Soweit WCPM Tonaufnahmen auf Datenträgern zur Verfügung stellt, verbleibt das Eigentum an diesen Trägern bei WCPM. Die Träger sind auf erstes Anfordern von WCPM wieder an diese herauszugeben, unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Kosten der Herausgabe trägt der Lizenznehmer, es sei denn, WCPM erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten ausdrücklich schriftlich bereit.
3. Lizenzvertrag
Für die Nutzung der von WCPM zur Verfügung gestellten Tonaufnahmen ist der Abschluss eines Lizenzvertrages erforderlich. Zum Angebot des Vertragsabschlusses muss der Lizenznehmer den Lizenzvertrag vollständig ausgefüllt an WCPM übersenden; WCPM kann dieses Angebot durch Rückübersendung des gegengezeichneten Lizenzvertrags oder durch Übersendung der Rechnung über die Lizenzvergütung annehmen. Mit Übersendung des Lizenzvertrages erklärt der Lizenznehmer zudem seine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu der Preisliste von WCPM.
4. Nutzungsrechte
Unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Lizenzvergütung räumt WCPM dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche Recht ein, die im Lizenzvertrag genannten Tonaufnahmen und die diesen zugrundeliegenden Werken der Musik während der Laufzeit des Lizenzvertrages im dort bezeichneten Territorium zur Herstellung der im Lizenzvertrag genannten Produktion zu nutzen und diese Produktion nach Maßgabe des Lizenzvertrages auszuwerten. Sofern nicht anders vereinbart, werden Lizenznehmer die Nutzungsrechte zeitlich unbefristet eingeräumt.
Ausgenommen von der Rechtseinräumung sind sämtliche Nutzungsrechte, die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden (insb. GEMA, GVL) – diese Rechte müssen vom Lizenznehmer gesondert von den entsprechenden Verwertungsgesellschaften erworben werden. Auf Wunsch des Lizenznehmers im Lizenzvertrag übernimmt WCPM im Auftrag des Lizenznehmers die GEMA-Meldung für die den Tonaufnahmen zugrundeliegenden Werke.
Der Lizenznehmer sichert zu, dass die Nutzung der Tonaufnahmen nicht in obszöner, diffamierender oder herabwürdigender Weise erfolgt. Ebenso sichert der Lizenznehmer zu, dass die Persönlichkeitsrechte der Urheber und ausübenden Künstler durch die Nutzung der Tonaufnahmen nicht verletzt werden. Eine Bearbeitung der Tonaufnahmen oder der den Tonaufnahmen zugrundeliegenden Werke bedarf der gesonderten Zustimmung von WCPM, die u.a. nur dann erteilt werden kann, wenn die jeweiligen Bearbeiter keine Beteiligung an den Verlags- und/oder Urhebereinnahmen erhalten.
Die Nutzung von Titel und Text der Tonaufnahmen im Skript oder in der Story der im Einzelvertrag bezeichneten Produktion bedarf einer zusätzlichen gesonderten Zustimmung von WCPM.
5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen erfolgen in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
6. Weitere Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Nutzungen der Produktion mit vertragsgegenständlichen Tonaufnahmen gemäß den Vorgaben der Verwertungsgesellschaften zu melden.
Darüber hinaus ist der Lizenznehmer verpflichtet,
- WCPM kostenfreie Belegexemplare (in angemessener Anzahl) der Produktion in physischer oder digitaler Form für den internen Gebrauch unverzüglich nach Fertigstellung zur Verfügung zu stellen. WCPM ist berechtigt, diese für eigene Promotion- und Demonstrationszwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen,
- sämtliche Meldungen an Verwertungsgesellschaften WCPM unverzüglich in Kopie zu übermitteln, einschließlich der Nachweise über hergestellte Stückzahlen/Kopien,
- bei einer Filmproduktion Kopien der an die zuständige Verwertungsgesellschaft gemeldeten Musikaufstellungen unverzüglich zu übermitteln mit Informationen zu Filmtitel, genutzten Tonaufnahmen mit Längenangabe, Verlags- und Autorenberechtigte sowie Angabe des Lizenznehmers, des Lizenzgebiets, der Lizenzdauer,
- die den Tonaufnahmen beigefügten Urheberrechtsvermerke bei jeder Produktion an geeigneter Stelle anzubringen bzw. anbringen zu lassen.
7. Haftung
WCPM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WCPM, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit WCPM leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Hauptpflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von WCPM auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die Haftung von WCPM für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges
WCPM ist berechtigt, den Lizenzvertrag ganz oder in Teilen auf verbundene Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG abzutreten oder zu übertragen. Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten durch Vertragspartnerin bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WCPM, soweit sie nicht zur Herstellung und Auswertung der Produktion erforderlich sind.
Der Lizenzvertrag i. V. m. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien erschöpfend wieder; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Lizenzvertrag unterliegt der Schriftform, dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Der Schriftform genügt, sofern gesetzlich nicht eine strengere Form bestimmt ist, eine Übermittlung per Telefax oder ein Briefwechsel sowie eine elektronische Übermittlung in Textform per E-Mail mit angehängter, die unterschriebene Erklärung enthaltender Portable Document Format-Datei („PDF-Datei“) oder per „Adobe Digital ID“ oder einem vergleichbaren Service“.
Aufrechnungsrechte sind gegenüber WCPM ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen WCPM, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von WCPM anerkannt worden sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können WCPM gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen von Lizenznehmer aus dem Lizenzvertrag beruhen und sofern sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von WCPM.
Stand 29.12.2020